Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abwehrklausel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen der AnyEver GmbH & Co.KG, vertreten durch deren Geschäftsführer Guido Tiesarzik, Englerthstraße 4, 52249 Eschweiler, (im Folgenden: AnyEver) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besteller) abgeschlossenen Verträge. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Bestellers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von AnyEver. Dies gilt auch, wenn AnyEver Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Leistungserbringung, Vergütung, Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
2.1 AnyEver kann die Leistungen auch durch Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und andere zur Vornahme der Leistungen geeignete Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen.
2.2 Hat AnyEver die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht, werden diese dem Besteller zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreich durchgeführter Überprüfung hat der Besteller unverzüglich die Abnahme zu erklären oder AnyEver festgestellte Mängel mitzuteilen (wesentliche Verpflichtung). Die Überprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistung in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.
2.3 Stellt der Besteller wesentliche Mängel fest, setzt er AnyEver eine angemessene Frist, die Mängel zu beseitigen. Nach deren Beseitigung stellt AnyEver die Leistung erneut zu Überprüfung und Abnahme zur Verfügung. Während der Überprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Fehler, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit der Leistung haben. Hierzu gehören z.B. Fragen des Geschmacks bei der Erstellung von Werbemitteln (künstlerische Freiheit).
2.4 Erklärt der Besteller nicht unverzüglich die Abnahme, kann AnyEver ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung nicht schriftlich spezifiziert. Mit der Zahlung oder Nutzung der Leistung gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt.
3. Rechteeinräumung, Eigentumsvorbehalt, Quellmaterial
3.1 Die Leistungen von AnyEver dürfen erst nach Zahlung der gesamten Vergütung und nur für die vereinbarte Nutzungsart, im vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden.
Die Rechteeinräumung erfolgt auch dann aufschiebend, bedingt durch vollständige Zahlung, wenn AnyEver aus anderen Vertragsbeziehungen Forderungen zustehen. Als vereinbarter Zweck gilt nur der zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss erkennbar gemachte Zweck. Jede weitergehende oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AnyEver und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts gestattet.
Der Besteller erteilt auf Verlangen Auskunft über Art und Umfang der Nutzungen.
3.2 Soweit schriftlich nichts anders vereinbart ist, räumen wir im Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung dem Auftraggeber das nicht-ausschließliche Recht ein, die Produktion innerhalb des vereinbarten Mediums für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Rechnungsdatum, räumlich begrenzt auf das Empfangsgebiet des Senders, welches die Produktion erstmals ausstrahlt, zu nutzen. Die von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte bleiben hiervon unberührt.
3.3 Die Leistungen von AnyEver dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung als Ganzes oder in Teilen, im Original oder bei einer gestatteten Vervielfältigung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AnyEver an Dritte abgetreten werden.
3.4 Bei Verkäufen behält sich AnyEver das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Erlöschen sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für bedingt und künftig entstehende Forderungen von AnyEver aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
3.5 Die Übergabe von Dateien, die AnyEver zur Erbringung der Leistung erstellt hat, als Ganzes oder in Teilen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Das Eigentum am Material (z. B. Datenträger, Layouts, digitale Vorlagen und Dateien – unabhängig von der jeweils benutzten Software –, Entwürfe) liegt uneingeschränkt bei AnyEver.
4. Urheberbezeichnung, Namens- und Referenznennung, Vertraulichkeit
4.1 AnyEver kann eine angemessene Urheberbezeichnung verlangen, bei einem Film, Musikvideo oder Werbespot im Vor- bzw. Abspann, bei einer Website unmittelbar unter der Leistung in angemessener Schriftgröße und, je nach Wahl von AnyEver, im Impressum mit Logo von AnyEver und aktivem Link auf www.anyever.de.
4.2 AnyEver darf den Besteller auf der Website oder in anderen Medien mit dessen Kennzeichen (Wortmarke, Bildmarke etc.) als Referenzkunden aufführen und die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich anders vereinbart oder soweit der Besteller ein nachvollziehbares entgegenstehendes Interesse geltend macht.
4.3 Der Besteller wird alle im Zusammenhang mit den Leistungen von AnyEver mitgeteilten oder übersandten Informationen wie z. B. Konzepte, Ideen, Textentwürfe, Treatments, Skizzen, Storyboards, streng vertraulich behandeln. Er trifft alle Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Der Besteller verpflichtet sich, die Informationen oder wesentliche Teile daraus nicht ohne Zustimmung von AnyEver umzusetzen, zu reproduzieren oder in anderer Weise selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.
5. Freigabe, Rechte Dritter, Haftung, Gebühren- und Abgabepflichten
5.1 Die Freigabe der Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Er verpflichtet sich, die Leistung vorher umfassend auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit der Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Leistung übernimmt der Besteller die Verantwortung.
5.2 Beauftragt der Besteller AnyEver mit der Nutzung bzw. Bearbeitung vorbestehender Werke Dritter (z. B. Texte, Musik, Drehbücher, Werke der Bildenden Kunst), sichert er den Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Besteller steht dafür ein, dass der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch AnyEver keine Rechte Dritter oder vertraglichen Beziehungen zu Dritten entgegenstehen und keine gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, verletzt werden. AnyEver haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit oder Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit.
5.3 AnyEver haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet AnyEver für sich und Erfüllungsgehilfen nur für solche Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
5.4 Eine eventuelle Haftung von AnyEver für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
5.5 Der Besteller wird AnyEver keine (Original-) Daten oder Programme, auch z.B. auf einer Festplatte, übersenden, sondern stets eine Kopie davon. Der Besteller wird den Verlust von Daten und Programmen unverzüglich gegenüber AnyEver mitteilen. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet AnyEver nur im Rahmen der Ziffern 5.3 und 5.4 und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Bestellers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
5.6 Der Besteller ist selbst verantwortlich für etwaige Gebühren der Verwertungsgesellschaften, z. B. der GEMA, oder Abgabepflichten, z.B. an die Künstlersozialkasse (KSK).
5.7 Verstößt der Besteller gegen die Bestimmungen dieser Ziffer, stellt er AnyEver von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die Kosten. Hiervon erfasst sind auch die notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung und –verfolgung.
6. Datenschutz
6.1 Für die Leistungen von AnyEver sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erforderlich. Diese sind durch den Besteller bei Vertragsabschluss korrekt zu übermitteln. Die Daten werden vertraulich entsprechend dem Datenschutzrecht behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
6.2 Zu den Daten gemäß Ziffer 6.1 gehören Name und Anschrift des Bestellers, Art der Leistungen etc. Weitere Daten können freiwillig angegeben werden. Der Besteller ist berechtigt, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu widersprechen
7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
7.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AnyEver.
7.3 Gegen Ansprüche von AnyEver kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Besteller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
7.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.